Neue Zutrittsregelung in den M-Bädern

Folgende Regelungen haben sich Anfang April geändert:

  • Die 2G Kontroll- und Nachweispflicht entfällt
  • Die Maske (FFP2 oder medizinische Maske) kann sofern gewünscht weiterhin in den Bereichen Kasse, Stiefelgänge bis hin zur Umkleide/ den Spinden getragen werden. Dies ist aber keine Pflicht mehr.
  • Die SWM empfehlen die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Abstandsregel 1,5 m weiterhin einzuhalten.