Wintertauchverbot Starnberger See

Seit dem 1. November gilt wieder das Tauchverbot im Starnberger See wegen der Laichzeit der Saiblinge.

Die Schutzzone beginnt an der Landkreisgrenze Starnberg/Bad Tölz (bei der Kapelle) in Richtung Süden, d.h. in Richtung Wasserwacht. Getaucht werden darf nur noch am Wintertauchplatz.